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Gemeinderecht

Rechtsgrundlagen der Stadtverwaltung

Die Verwaltung einer Stadt oder Gemeinde richtet sich in erster Linie nach der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (BayGO).
 
Diese enthält wichtige Regelungen zu

    * Wesen und Aufgaben der Gemeinde
    * Verfassung und Verwaltung der Gemeinde und zur
    * Gemeindewirtschaft

 Auf Grundlage der Gemeindeordnung erlassen die Gemeinden daher für die jeweilige Amtszeit sowohl eine Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts, als auch eine Geschäftsordnung für den Gemeinderat. Diese regeln im Einzelnen die Aufgaben und Befugnisse des ersten Bürgermeisters sowie des Gemeinde- oder Stadtrats.

Für die Amtszeit 2008 bis 2014 hatte sich die Stadt Abensberg eine Satzung und eine Geschäftsordnung gegeben.

Für Landkreis und Bezirk gilt dies in ähnlichem Maße. Informieren Sie sich hier.