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Das Landratsamt Kelheim versagt Nachtragshaushalt der Stadt Abensberg
1,8 Mio. Euro Kredit für Sonderrücklage nicht genehmigt.
Freie Wähler sehen sich bestätigt.
In der Sondersitzung des Stadtrats der Stadt Abensberg vom 10.04.14 zum Thema Abwassergebühren wurde vom Abensberger Bürgermeister zu diesem Thema ein Gesamtpaket präsentiert – eine wichtige Säule war dabei die Aufnahme eines Kredits von 1,8 Mio. € zur Bildung einer Sonderrücklage, was über einen Nachtragshaushalt vom Landratsamt Kelheim genehmigt werden sollte. Dieses hat nun die beantragte Genehmigung verweigert. Die Rechtsauffassung der Stadträte der Freien Wähler, Harald Hillebrand und Josef Weber, wurde damit aus deren Sicht bestätigt. Harald Hillebrand: „Wir leben zum Glück in einem Rechtsstaat, hier zeigt sich in eindrucksvoller Weise, dass ein Mehrheitsbeschluss nicht unbedingt rechtmäßig sein muss. Unsere Beharrlichkeit zahlt sich aus.“
Seit Monaten versuchen die beiden Stadträte den Bürgermeister der Stadt Abensberg dazu zu bringen, sich an Gesetze zu halten und den in den Jahren vor 2013 angesammelten Kostendeckungsüberschuss aus den Abwassergebühren auszugleichen, statt dies mit allen möglichen Tricks zu verhindern. Zudem wird alles auch noch mit der unzulässigen rückwirkenden Einführung der Niederschlagswassergebühren „vermischt“. Obwohl Bürgermeister Dr. jur. Uwe Brandl Experten (einen Anwalt, eine Mitarbeiterin des Bayerischen Gemeindetags und zwei Mitarbeiter des Bayer. Kommunalen Prüfungsverbandes) bemühte, die Versäumnisse der von ihm geleiteten Stadtwerke Abensberg rückwirkend in seinem Sinne zu korrigieren, wurde ihm nun staatlicherseits ein Riegel vorgeschoben.
Bürgermeister Brandl wäre gut beraten gewesen, bei den Beschlüssen vom 10.4 auf die Stadträte zu hören, die dieser Vorgehensweise eben nicht zugestimmt haben.
Zudem gelte es nach wie vor, die seit Januar erhobene Frage zu beantworten, wo die 2.Mio. Euro verblieben sind und für alle Bürger nachvollziehbar zu erklären, wie aus einem Kostendeckungsüberschuss von 2 Mio. Euro nach den neuerlichen Berechnungen ein Kreditbedarf von 1,8 Mio. Euro entstehen kann.
Es gilt jetzt, den Bürgern das zukommen zu lassen, was ihnen gehört und künftig achtsam, nachhaltig und verantwortungsbewusst mit dem Geld der Gebührenzahler umzugehen. Wir hoffen, dass der juristische Sachverstand des Landratsamtes nun den Abensberger Bürgern zu Ihrem Recht verhilft.
Die Mittelbayerische Zeitung schreibt:
(...) Als Stellungnahme verschickte die Behörde am Dienstag Folgendes: „Es ist richtig, dass der Stadt die beantragte Kreditgewährung zugunsten des Eigenbetriebs Stadtwerke über 1,8 Mio. Euro für die angedachte Sonderrücklage, nach Rücksprache mit der Regierung von Niederbayern, vom Landratsamt versagt werden musste. Vor der Ablehnung des Nachtragshaushalts wurde der Stadt mit Schreiben vom 21. Mai die Gelegenheit eingeräumt, den Antrag auf Kreditermächtigung zurück zu nehmen.“ Dies sei bis 30. Mai nicht erfolgt. Folglich sei der Ablehnungsbescheid erlassen worden. Mit diesem habe sich das Landratsamt „eindeutig und klar festgelegt“."